Wort davor: Kanzleitruhe

Kanzleitür

Kanzleitür (I)
Erklärung: Eingangstür zu den Amtsräumen einer Kanzlei, die rechtliche Bedeutung vor allem als Ort für den Anschlag öffentlicher Bekanntmachungen, Verordnungen udgl. besitzt.

Kanzleitür (II)
Erklärung: als Schranke für den Publikumsverkehr einer Kanzlei:.
vgl. Kanzleistube.

Wort danach: Kanzleitürhüter

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten