Belegtext:
kann ... der [Reichshofrats-] praesident die reichshofrathsthuerhueterstelle [in bestimmten Fällen] durch den kanzleithuerhueter
versehen lassen: weil aber lezterer ganz allein von des reichshofvicekanzlers befehlen abhaengt, so mueßte dieser vom praesidenten erst deswegen ersucht werden Datierung: 1792
Fundstelle:Herchenhahn,Reichshofrat II 133
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