Wort davor: Kanzleititulatur
Kanzleititulaturbuch
Erklärung:
wie Kanzleititelbüchlein.
vgl.
Kanzleibuch (I).
Sachhinweis:
K.H. Roth v. Schreckenstein, Geschichte der ehemal. freien Reichsritterschaft II (1871) 547 Anm. 1, 557; Berner Zeitschrift für Geschichte ... Jg. 1965 S. 23f.
- Belegtext:
[bei der Reinschrift von Briefen werden] die curialien und courtoisien aus dem cantzley-titulatur-buche von dem cantzlisten darzu gebracht
Datierung: 1720
Fundstelle: Lünig,Kanzleizeremoniell 403
Faksimile
- digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Datierung: 1750
Fundstelle: Moser,Ahndung 13
- Belegtext:
wegen einer titulatur [bleiben] ... selbst denen, die canzley-titulaturbuecher vor sich haben ..., oft zweifel ..., wenn sie nicht von gewissen allgemeinen
regeln des teutschen canzley-ceremoniels unterrichtet sind
Datierung: 1767
Fundstelle: Pütter,JurPraxis II 53
Wort danach: Kanzleitöchterlehen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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