Wort davor: Kanzleititularbuch

Kanzleititulatur
Erklärung: im Kanzleigebrauch angewandte Dienst-, Rangbezeichnung und Anredeform.
vgl. Kanzleistil.

Wort danach: Kanzleititulaturbuch

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten