Wort davor: Kanzleititularbuch
Kanzleititulatur
Erklärung:
im Kanzleigebrauch angewandte Dienst-, Rangbezeichnung und Anredeform.
vgl.
Kanzleistil.
- Belegtext:
daß, wann die cantzley-titulatur des herrn, unter dessen nahmen die expedition ausgehet, im anfang oder nach dem schluß gesetzet werden muß, selbige nicht an das unrechte ort zu stehen komme
Datierung: 1750
Fundstelle: Moser,Kanzlei 274
- Datierung: 1757
Fundstelle: Moser,KlSchr. VI 160
- Belegtext:
der rußische kaiser nennt sich ... in seiner kanzleytitulatur ...
Datierung: 1784
Fundstelle: Ahnert,Lehrbegriff II 485
- Belegtext:
was ... den namen vater allein anbelangt, so wird dieser durch das allgemeine herkommen aller europaeischen katholischen hoefe und kanzleyen dem pabst als eine ordentliche kanzleytitulatur beygelegt
Datierung: 1784
Fundstelle: Ahnert,Lehrbegriff II 489
- Belegtext:
die canzleytitulatur einer roemischen kayserin ist: erwaehlte roemische kayserin; bisweilen auch: koenigin in Germanien
Datierung: 1801
Fundstelle: RepRecht IX 114
- Belegtext:
reichserzmarschall ist der churfuerst von Sachsen. das amtswappen sind zwey kreuzweis gelegte rothe schwerdter; er fuehrt ... deshalb eine besondere canzleytitulatur
Datierung: 1801
Fundstelle: RepRecht VII 112
Wort danach: Kanzleititulaturbuch
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten