Wort davor: Kanzleitisch

Kanzleititelbüchlein
Erklärung: Verzeichnis der im Geschäftsverkehr einer Kanzlei gebräuchlichen Titel.
vgl. Kanzleibuch (I).

Wort danach: Kanzleititularbuch

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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