Wort davor: Kanzleitermingeld
Kanzleitisch
Kanzleitisch (I)
Erklärung:
Arbeitstisch eines Kanzleibedienten bzw. des Kanzleipersonals
in den Amtsräumen einer Kanzlei; auch besonderer Tisch in einer Kanzlei, wo bestimmte
amtliche Schriftstücke zur Einsicht und Kenntnisnahme aufgelegt werden.
- Belegtext:
es sollen ... weder die partheien noch deren herren ihre diener in die canzlei gelassen, viel weniger ihnen zu denen canzleitischen zu sitzen ... gestattet [sein]
Datierung: 1717
Fundstelle: Fellner-Kretschmayr III 223
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- Datierung: 1750
Fundstelle: ActaBoruss.BehO. VIII 700
- Belegtext:
die von der revisions-commission entworfenen gutachten der majorität und der minorität sollen 6 tag auf dem kanzleitisch liegen, es seie denn, dass die rappörte sogleich gedruckt
und den mitgliedern beider räthe ausgetheilt werden
Datierung: 1800
Fundstelle: AktSammlHelvet. V 1342
- Datierung: 1800
Fundstelle: AktSammlHelvet. VII 1548
- Belegtext:
werden die eingegebenen gründe für und gegen die annahme des gesetzes zusammengefasst und jedesmal vier tage vor dessen berathung zur einsicht des landrathes auf den kanzleitisch gelegt
Datierung: 1801
Fundstelle: AktSammlHelvet. VII 1539
- Datierung: 1802
Fundstelle: AktSammlHelvet. VII 1527
Kanzleitisch (II)
Erklärung:
Tisch für das Kanzleipersonal an der Hoftafel (II).
vgl.
Kanzleitafel (III).
- Datierung: 1582?
Fundstelle: CCOsnabr. I 1 S. 457 Anm.
- Datierung: 1583
Fundstelle: QFSchleswHG. XV 3
- Belegtext:
cantzleydische, daran gehörig secretarius, cantzley gesellen, kammerschreiber, desselben gehulffe, organista, balbirer
Datierung: 16. Jh.
Fundstelle: MLiv. II Mitau 16
- Datierung: 16. Jh.
Fundstelle: MLiv. II Mitau 17
- Datierung: 16. Jh.
Fundstelle: ZBergGesch. 30 (1894) 46
Wort danach: Kanzleititelbüchlein
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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