Wort davor: Kanzleitermingeld

Kanzleitisch

Kanzleitisch (I)
Erklärung: Arbeitstisch eines Kanzleibedienten bzw. des Kanzleipersonals in den Amtsräumen einer Kanzlei; auch besonderer Tisch in einer Kanzlei, wo bestimmte amtliche Schriftstücke zur Einsicht und Kenntnisnahme aufgelegt werden.

Kanzleitisch (II)
Erklärung: Tisch für das Kanzleipersonal an der Hoftafel (II).
vgl. Kanzleitafel (III).

Wort danach: Kanzleititelbüchlein

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