Wort davor: Kanzleitaxreglement
Kanzleitaxrezeptor
Erklärung:
Einnehmer von Kanzleigebühren.
vgl.
Kanzleiverwandte.
- Belegtext:
ruecksichtlich der kanzleytaxe werden ... einem jedem amte gedruckte, gestempelte und gesiegelte aufnahmsscheine zugestellt, welche das amt nach fortlaufenden nummern den aufgenommenen buergern und
beysassen zu ihrer legitimation bey dem voigteyamte zugetheilt und worueber sich dasselbe mit dem kanzleytax-rezeptor alle vierteljahre berechnet
Datierung: 1805
Region/Autor/Textsorte:
Aschaffenburg
Fundstelle: v.Berg,PolR. VI 1 S. 106
Wort danach: Kanzleitaxwesen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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