Wort davor: Kanzleitag

Kanzleitaxamt
Erklärung: Geschäftsabteilung einer Kanzlei, die für die Verwaltung der Kanzleigebühren zuständig ist.

Wort danach: Kanzleitaxator

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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