Wort davor: Kanzleitaxgebühr
Kanzleitaxgefälle
Erklärung:
wie Kanzleigefälle.
vgl.
Kanzleigebühr.
- Belegtext:
[der] abgang der cantzley tax-gefaelle anderwaertlich ... ersetzt [werden soll]
Datierung: 1660
Fundstelle: FormulaeCancel. 114
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
da die canzley taxgefaell ... in ... abfall gekommen, ... so wollen se. churfuerstl. durchlaeucht ..., daß auf den ertrag der expeditions-taxen besserer bedacht genommen, ...
mehr bemessen, ... eine ordentliche controlle fuer diese gefaelle eingefuehrt ... werden solle
Datierung: 1787
Fundstelle: KurpfSamml. IV 1046
[weitere Angaben: vgl. ebd. Register zu Band III und IV s.v. Controlle]
- Belegtext:
reichsvicekanzlersbesoldung, die er [Reichsvizekanzler] von Mainz aus den kanzleytaxgefaellen erhaelt
Datierung: 1792
Fundstelle: Malblank,Kanzleiverf. III 389
Wort danach: Kanzleitaxgeld
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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