Wort davor: Kanzleitaxerhöhung

Kanzleitaxgebühr
Erklärung: gesetzlich bestimmte Höhe der Kanzleitaxe.
vgl. Kanzleigebührentaxe.

Wort danach: Kanzleitaxgefälle

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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