Wort davor: Kanzleitaxerhöhung
Kanzleitaxgebühr
Erklärung:
gesetzlich bestimmte Höhe der Kanzleitaxe.
vgl.
Kanzleigebührentaxe.
- Belegtext:
die ... kanzleitaxgebuehren [der Reichskanzlei] betreffen I. die ausfertigungen in kaiserlichen regierungs- und gnadensachen ... II. gerichtliche ausfertigungen ... III. lehenstaxen
Datierung: 1792
Fundstelle: Malblank,Kanzleiverf. III 406
Wort danach: Kanzleitaxgefälle
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