Wort davor: Kanzleitafel
Kanzleitag
Erklärung:
Amtstag, Verhörtag einer Kanzlei.
vgl.
Kanzleistunde,
Kanzleiverhör.
- Belegtext:
nachdeme die zu solchen handtelungen ordentlich gesetzte cantzley und verhoertage von den wenigsten der gebuehr beobachtet, sondern ohne vnterscheidt
alle tage in der wochen nach eines jedweden gelegen- vndt gefaelligkeit darzu gesuchet [werden feste Kanzleitage eingerichtet]
Datierung: 1683
Fundstelle: CCNass. II 192
- Belegtext:
[der] procurator soll ... praecise morgens umb neun uhr, bey denen wochentlichen cantzley- und verhoertagen, vor der cantzley erscheinen
und ... nicht weichen, bis die cantzley geendiget
Datierung: 1702
Fundstelle: CCNass. II 251
- Belegtext:
[Überschrift:] von denen cantzley-taegen und stunden
Datierung: 1750
Fundstelle: Moser,Kanzlei 131
[weitere Angaben: vgl. ebd. 131-133]
- Datierung: 1762
Fundstelle: Cramer,Neb. 33 S. 64
- Belegtext:
da die vielen vorfallenheiten bey der hochfuerstlichen regierung ... sich dergestalt gehaeufet, daß solche in zukunft an denen bisherigen zwey ordentlichen woechentlichen canzley-tagen
nicht fueglich mehr betrieben und verhandelt werden koennen, so ist ... von derselben resolviret worden, hinfuehro woechentlich drey ordentliche sessiones ... zu halten
Datierung: 1765
Fundstelle: VerordnAnhDessau I 105
- Datierung: 1771
Fundstelle: WürtLändlRQ. III 403
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Datierung: 1783
Fundstelle: CCOsnabr. I 1 S. 471
Wort danach: Kanzleitaxamt
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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