Wort davor: Kanzleisyndikus
Kanzleitafel
Kanzleitafel (I)
Erklärung:
in einer Kanzlei aufgestellte Tafel, wo zu erledigende schriftliche Kanzleisachen
für den Bearbeiter angeheftet oder aufgelegt werden.
- Belegtext:
da ein bschaid auf die canzlei tafel kombt, sye deme [canzlisten], biss er von ihnen geschrieben vnd dem secretario widerumb eingehändiget worden, zuuerantwortten haben
Datierung: 1678
Fundstelle: QBehGBayr. 239
[weitere Angaben: vgl. ebd. 184]
Kanzleitafel (II)
Erklärung:
wie Kanzleimatrikel.
vgl.
Kanzleibuch (II).
Sachhinweis:
DWB. XI 2 Sp. 16f. (Tafel 8 a gamma).
- Belegtext:
daß ihr ... [die mit Rezeptionsschein versehenen Prokuratoren und Notare] ordentlich vnserer cantzley tafel oder matricul einuerleiben lasset
Datierung: 1656
Fundstelle: CCOsnabr. I 2 S. 862
Kanzleitafel (III)
Erklärung:
der für das Kanzleipersonal an der Hoftafel (II) bestimmte Tisch.
vgl.
Kanzleitisch (II).
- Datierung: 1588?
Fundstelle: CCOsnabr. I 1 S. 458 Anm.
Wort danach: Kanzleitag
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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