Belegtext:
[sollen die] canzley substituten das bey jedem dergleichen schlaaf bücheren sich befindliche controlle rödeli täglichen continuiere[n] und dahärige aufsätz
... in die behörige truken lege[n], damit derjenige, deme die einschreibung obliget, alles dem dato nach in guter ordnung eintragen möge. die einschreibung ... soll nach bißhariger
übung ... durch die herren commißion schreibere und herren canzley substituten ... beschehen Datierung: 1765
Fundstelle:BernStR. V 557
[weitere Angaben: vgl. ebd. 558f.]
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