Wort davor: Kanzleisubalterne
Kanzleisubmissionsregister
Erklärung:
in der Kanzlei des Reichskammergerichts geführtes Register über laufende Rechtssachen.
vgl.
Kanzleibuch (II).
- Belegtext:
solle ... der verwalter bey den proto- und notariis die fuersehung thun, daß allen bey den gerichtlichen audientzien vorgehende sabmissiones causarum in margine judicialis protocolli fleißig annotiret
und nach der audienz in das ... submißions-buechlein kuenfftig onfehlbar eingetragen, von den lesern mit beyhuelff des registratoris drey verschiedene repertoria gefertiget, in deren einem die submissiones
causarum privilegiatarum, in das andere der aelteren und in das dritte der neu noch vor kurtzen jahren einkommenen sachen beschluß aus ermeldten cantzley-submißions-register und
der procuratoren einkommenden eigenen specificationen ihrer submittirten sachen inscribirt werden, damit [man] ... die causas privilegiatas et antiquas a novis um so leichter discerniren [kann]
Datierung: 1662
Fundstelle: RAbsch. IV Zugabe 100
Faksimile
Wort danach: Kanzleisubstitut
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten