Wort davor: Kanzleistunde

Kanzleisubalterne
Erklärung: meist niederer Kanzleibedienter.
vgl. Kanzleiverwandte.

Wort danach: Kanzleisubmissionsregister

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten