Wort davor: Kanzleistüblein

Kanzleistunde
Erklärung: Dienststunde in einer Kanzlei; oft auch pluralisch gebraucht im Sinne von Arbeitszeit überhaupt und von der Zeit des Parteiverkehrs.
vgl. Kanzleiferien, Kanzleitag, Kanzleizeit.
Sachhinweis: Moser,Kanzlei 131-138; Reyscher,Ges. XIII 373-375.

Wort danach: Kanzleisubalterne

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