Wort davor: Kanzleistil

Kanzleistrafe
Erklärung: den Anwälten wegen Nichteinhaltung der Kanzleiordnung (bez. der Vorlage ihrer Vollmacht) auferlegte Geldstrafe.
vgl. Kanzleigebühr.

Wort danach: Kanzleistraße

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