Wort davor: Kanzleistab

Kanzleistadt
Erklärung: in Württemberg Stadt mit dem Sitz einer (Regierungs-) Kanzlei.
vgl. Kanzleisitz.

Wort danach: Kanzleistatus

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten