Kanzleistadt
Erklärung:
in Württemberg Stadt mit dem Sitz einer (Regierungs-) Kanzlei.
vgl.
Kanzleisitz.
Wort danach: Kanzleistatus
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten