Wort davor: Kanzleistaatsschreiber
Kanzleistab
vgl.
Kanzleiverwandte.
Kanzleistab (I)
Erklärung:
Gerichtsstab (I) der Kanzlei (B II).
- Belegtext:
befohlen, dasz niemandts, welcher allhier entweder heuszlich zu wohnen oder nur vff ein zeitlang ... zu verpleiben gedencket, sich vber vier wochen ... desz orths vffhalten solle, es sey dann, dasz er
sich entweder vndter den hoff- cantzley- vniversitets- oder schultheisen-staab begeben vnnd sich deszwegen behöriger ohrten gebührlich ahngemeldet oder aber in offener herberg ... verpleibe
Datierung: 1656
Fundstelle: HeidelbUnivMatr. I p. 23 Anm.
Kanzleistab (II)
Erklärung:
Gesamtheit der Kanzleipersonen.
vgl.
Kanzleiverwandte.
- Belegtext:
besoldungstabell uber den cantzleystab
Datierung: 1669
Region/Autor/Textsorte:
Kurpfalz
Fundstelle: ZGO.2 13 (1898) 612 Anm. 1
- Datierung: 1731
Fundstelle: Hüttner,TacHyp. II 296
- Belegtext:
diejenige personen ..., die zu ausfertigung dessen, was im rath oder gericht beschlossen, bestellet sind, als der secretarius, expeditor oder botten-meister, schreiber oder cancellisten u.s.w., ... man den canzley-stab nennt
Datierung: 1764
Fundstelle: Fladt,Registratur. 17
Wort danach: Kanzleistadt
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten