Wort davor: Kanzleispruch

Kanzleistaat
Erklärung: Bezeichnung für die Gesamtheit der fürstlichen Zentralbehörden einschließlich ihrer Mitglieder.
vgl. Kanzlei (B), Kanzleiverwandte.
Sachhinweis: Hermann Conrad, Recht und Verfassung in der Zeit Maria Theresias (1964) 461.

Wort danach: Kanzleistaatsschreiber

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