Kanzleistaat
Erklärung:
Bezeichnung für die Gesamtheit der fürstlichen Zentralbehörden einschließlich ihrer Mitglieder.
vgl.
Kanzlei (B),
Kanzleiverwandte.
Sachhinweis:
Hermann Conrad, Recht und Verfassung in der Zeit Maria Theresias (1964) 461.
Wort danach: Kanzleistaatsschreiber
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