Wort davor: Kanzleisporteltaxe

Kanzleisportelzettel
Erklärung: Bescheinigung über die Höhe der zu zahlenden Kanzleigebühr.
vgl. Kanzleiausfertigung.

Wort danach: Kanzleisprache

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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