Wort davor: Kanzleispesenvergütung

Kanzleisportel
Erklärung: wie Kanzleigebühr, aber seltener gebraucht und erst seit Mitte des 17. Jh. belegt, obwohl das Grundwort schon vor Ende des 15. Jh. in deutschen Texten erscheint (vgl. Kluge20 730).
sprachliche Erläuterung: fast ausschließlich pluralisch gebraucht.

Wort danach: Kanzleisportelgeld

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten