Wort davor: Kanzleisportel
Kanzleisportelgeld
Erklärung:
wie Kanzleigebühr.
- Belegtext:
bey bestimmung der lehns-gebuehren, nemlich des lehns taxes, der laudemial und kanzley sportel gelder wird jederzeit wiener geld verstanden
Datierung: 1783
Fundstelle: Mader,ReichsrMag. III 651
Wort danach: Kanzleisportelrechnung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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