Wort davor: Kanzleispesenrechnung

Kanzleispesenvergütung
Erklärung: an einen Kanzleibedienten gezahlte Aufwandsentschädigung, Ersatz für Kanzleiausgaben.
vgl. Kanzleiauslage (II).

Wort danach: Kanzleisportel

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