Wort davor: Kanzleispesenrechnung
Kanzleispesenvergütung
Erklärung:
an einen Kanzleibedienten gezahlte Aufwandsentschädigung, Ersatz für Kanzleiausgaben.
vgl.
Kanzleiauslage (II).
- Belegtext:
wären [damit nicht der kreisvorsteher bey den kanzleyauslagen aus eigenem ... zuschüsse machen oder ... auslagen selbst bestreiten muss] die kanzleyspeesenvergütungen
... dergestalt einzurichten, dass der kreisvorsteher bey ... strenger ökonomie mit dem pauschquantum bestehen kann
Datierung: 1806
Fundstelle: Kretschmayr-Walter V 613
Wort danach: Kanzleisportel
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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