Wort davor: Kanzleisitz
Kanzleisitzung
Erklärung:
zur Bedeutung siehe den Belegtext.
vgl.
Kanzleisession.
- Belegtext:
wenn ... gerichtstage den zweck haben, den prozeß sowohl zu befoerdern als zu entscheiden, so sind es vollstaendige gerichtssessionen; haben sie dagegen nur den zweck, den gang des prozesses zu befoerdern,
nicht aber, den proceß abzuthun, so kann man sie einstweilige gerichtssitzungen nennen, wie z.b. im hofgerichte die residirungen und in den landgerichten die kanzelleisitzungen unter leitung eines gerichtsgliedes
Datierung: 1821
Fundstelle: SammlLivlLR. 1898
Wort danach: Kanzleiskribent
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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