Wort davor: Kanzleisiegel
Kanzleisignatur
Erklärung:
amtlicher Vermerk einer Kanzlei.
- Belegtext:
wurde dem fuerstlich-schwartzburg-sondershausischen agenten zu Dreßden ein ueberbrachtes schreiben unter folgenden canzley-signatur zurueckgegeben
Datierung: 1750
Fundstelle: Moser,Ahndung 84
Wort danach: Kanzleisignet
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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