Wort davor: Kanzleisignatur

Kanzleisignet
Erklärung: kleines, geheimes Kanzleisiegel ( II 1 a und b), Kanzleiinsiegel ( I 1 a und b), persönliches Siegel eines Herrschers oder eines Siegelführers.

Wort danach: Kanzleisitz

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten