Wort davor: Kanzleisignatur
Kanzleisignet
Erklärung:
kleines, geheimes Kanzleisiegel ( II 1 a und b), Kanzleiinsiegel ( I 1 a und b),
persönliches Siegel eines Herrschers oder eines Siegelführers.
- Belegtext:
dasselbe [Attestat über Meisterstück] mit dem gewohnlich cantzleysignet ... meister L. zustellen lassen
Datierung: 1676
Fundstelle: Alemannia 11 (1883) 108
- Belegtext:
in ... ihrer [der Blutsverwandten] abwesenheit [bei der Versiegelung von Hinterlassenschaften] ... sperret ... die ordentl. obrigkeit, und zwar bey denen
justiz-dicasteriis durch einen hierzu abgeordneten, mit dem kleinern canzley-signet
Datierung: 1774
Fundstelle: Wagner,Civilbeamte I 111
- Belegtext:
sind fast bey einem jeden ritter-canton dreyerley gattungen von siegeln ueblich und herkommlich, als 1) das groessere cantonsinsiegel, 2) das ordinaire cantons-siegel, 3) das canzley-signet
Datierung: 1789
Fundstelle: Mader,ReichsrMag. XII 203
- Belegtext:
mit dem canzley-signet werden die canzlei-ausfertigungen ... bedruckt
Datierung: 1789
Fundstelle: Mader,ReichsrMag. XII 204
[weitere Angaben: vgl. ebd. 183-232]
- Belegtext:
die kanzleyscheine anders nicht als unter beygedrucktem kanzleysignet und des revisions-secretarii unterschrift gegen die abstattende gebuehr ... abgefolgt werden
Datierung: 1790
Fundstelle: KurpfSamml. V 13
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Wort danach: Kanzleisitz
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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