Wort davor: Kanzleisekretsiegel
Kanzleisession
Erklärung:
wie Kanzleiaudienz; auch (beratende) Versammlung eines Kanzleikollegiums.
vgl.
Kanzleigericht (II),
Kanzleirat(s)stube (II),
Kanzleisitzung.
- Belegtext:
wan das consistorium gehalten wird, die cancelley-deliberationes zwar cessiren, im uebrigen aber denenselben cancelley-sessionen und deliberationen hiedurch nichts abgehen solle,
damit die partheyen so viel mehr befoerderet werden moegen
Datierung: 1717
Fundstelle: CCOsnabr. I 1 S. 416
[weitere Angaben: vgl. ebd. 415]
- Belegtext:
sollen ... die canzleisessiones auch in seiner [des Kanzlers] abwesenheit in dem ... bestimmten ort, tag und stunden ihren beständigen fortgang haben ...; sollten wir uns aber mit
unseren hoflager ausser unserer residenz Wien und an solchem ort befinden, allwo keine ordentliche zimmer zu denen canzleisessionen angewiesen wären ..., wird ... der erstere [canzler]
durch den ansager dem anderten canzler erinnern lassen, wo die sessionen ... zu halten
Datierung: 1720
Fundstelle: Fellner-Kretschmayr III 354
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- Belegtext:
die canzley-sessiones [der land- und justitzcancley] werden alle montage, dienstage, freytage und sonnabende gehalten
Datierung: 1798
Fundstelle: Klöntrup,Osnabr. I 214
Wort danach: Kanzleisiegel
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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