Wort davor: Kanzleischriftsasse

kanzleischriftsässig
Erklärung: im Rechtsverhältnis eines Kanzleischriftsassen befindlich.
vgl. kanzleisässig.
Wortbildungshinweis: zu Kanzleischriftsasse.

Wort danach: Kanzleischuld

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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