Wort davor: Kanzleischreiben
Kanzleischreiber, Kanzleienschreiber
Erklärung:
(vereidigter) gehobener Kanzleibedienter mit im allgemeinen fest umrissenem Aufgabenbereich innerhalb
der Schreib- und Registraturarbeiten einer Kanzlei (s.u. II), auch als Notar tätig, ursprünglich
Kleriker, seit dem 15. Jh. in zunehmendem Maße juristisch gebildeter Laie; seine Stellung dient vielfach als Vorstufe für höhere Kanzleistellen
(I), zB. der des Kanzleisekretärs, in Einzelfällen auch der des Leiters einer Kanzlei oder seines Stellvertreters.
Kanzleischreiber (I)
Erklärung:
ältere Begriffsbestimmungen.
- Belegtext:
kanzelleyschreiber / curialis, tabularius, vulgò cancellista
Datierung: 1683
Fundstelle: Stieler 1922
- Belegtext:
[Überschrift:] de cancellistis sive ingrossistis oder cantzley-schreibern, wie sie von alters genennet worden
Datierung: 1683
Fundstelle: Uffenbach(1) 76
- Belegtext:
cantzeley-schreiber, cantzelist, scriba cancellariae
Datierung: 1738
Fundstelle: Hayme 72
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- in Google Books
- Datierung: 1741
Fundstelle: Frisch I 164
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- in Google Books
- Belegtext:
canzeleyschreiber. befinden sich in der canzeley, schreiben das, was ausgefertiget worden, ab und werden ordentlich verpflichtet
Datierung: 1762
Fundstelle: Wiesand 182
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- in Google Books
- Belegtext:
kanzelleyschreiber ... ein schreiber in einer kanzelley, der unter dem namen eines kanzellisten am bekanntesten ist
Datierung: 1775
Fundstelle: Adelung II 1498
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Datierung: 1785
Fundstelle: Krünitz,Enzykl. 34 S. 518
- Datierung: 1808
Fundstelle: Campe II 885
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
Kanzleischreiber (II)
Erklärung:
Aufgabenbereich, der vorwiegend in der Herstellung von Reinschriften und deren Kollation mit den Konzepten sowie in Registratur- und Ordnungsarbeiten besteht, auch in der Führung von
Rechnungsbüchern und in der Bearbeitung von Rechnungsangelegenheiten; qualifiziertere Kanzleischreiber fassen auch Konzepte ab und werden zur Protokollführung im Rat ( Ratsschreiber)
oder bei Gericht ( Gerichtsschreiber) verwendet, in einigen Territorien obliegt ihnen die Abfertigung der (Kanzlei-)Boten,
mitunter begegnen sie in älterer Zeit auch als Gesandte oder als Begleiter von Gesandtschaften.
- Belegtext:
sollen ... unsere [herzoglichen] hofräthe ... im rath seyn und sitzen und ... über alle händel ... rath haben und bei ihnen J.F. [Kanzler] sammt einem unserer
canzleischreiber, die solche händel lesen und die rathschläge darauf aufschreiben
Datierung: 1499
Fundstelle: ZThür. 2 (1857) 100
- Belegtext:
haben wir ... cantzler, secretarien, collector und cantzlienschriber ... gepetten ..., darane zu syn, das ... fonffe gulden alle jerlichs ... von den cantzlien gevellen ... ußgerichtet
werden [für eine von ihnen gestiftete Seelenmesse]
Datierung: 1501
Region/Autor/Textsorte:
Trier
Fundstelle: MittPreußArch. 17 (1911) 118
- Belegtext:
ist an statt vnd von wegen meins gned. herrn von Fulde zu hoff Bibra am zentgericht erschynnen H.J. zentgraue zu Fulde vnnd ... V.R. cantzeleyschriber, zu horen der schepffen wysung nach herkommen ... desselben gerichts
Datierung: 1507
Fundstelle: GrW. III 882
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- Belegtext:
von allen briefen, davon den partheien coppeien abzuschreiben sein, die ordnung zu halten, nemlieh welcher secretari oder canzleischreiber ainen solhen brief schreibt, alspald
er denselben ... geschriben hat, solle er von stund an die copei auch schreiben, damit brief und coppeien mit einander geschriben und nyemands auf kain copei warten bedurffe; ... alspald ain brief und
copei in der canntzlei von einer copeien abgeschriben wirdet, so soll ain jeder secretari und canntzleischreiber dieselb copei von stund an dem ... registrator zuestellen
Datierung: 1523
Fundstelle: NÖStatthalterei 31f.
[weitere Angaben: vgl. ebd. 35f., 37]
- Belegtext:
instruction, was ... herr N.M., lothrischer rat und secretari, oder in synem abwesen gegenwertiger Cl.M., trierscher cantzlyschrieber, vonn wegen unsers g. h. des ertzbischofs
und churf. zu Trier an unserenn g.h. deme hertzogen zu Lothringen werbend [als Gesandter] fürbringen ... soll
Datierung: 1525
Fundstelle: AnnNassau 12 (1873) 61
- Belegtext:
was aber in unserm gehaimben oder dem hofrath beschlossen wirdet, das soll jederzeit nach gelegenhait der sachen, sovil müglich ist, fürderlich in unser canzlei durch die secretarii und canzleischreiber,
den solche sachen zue expediern zuestehet, gefertigt und ain jeder brief, zuvor und ehe er uns fürbracht wirdet, durch gedachten unsern canzler übersehen und ... unterschriben werden
Datierung: 1528
Fundstelle: Fellner-Kretschmayr II 240
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- Belegtext:
ein itzlicher cantzleyschreiber in denn gemeynenn hendelnn des landes, dortzu er verordent, die beuelh eynnehme, begreiffe vnnd sehreybe
Datierung: 1542
Fundstelle: Kettmann,KursächsKanzleispr. 56
- Belegtext:
alle expedierte bevelch, schreyben, missiven, briefliche gerechtigkaiten und urkhunden durch einen vertrawten cantzley-schreiber ... in ordenliche ... lädlin ... gelegt ... werden
Datierung: 1544
Region/Autor/Textsorte:
Vorderösterreich
Fundstelle: MittDmEls.2 23 (1911) 446
- Belegtext:
cantzley schreyber ... die rechnung macht
Datierung: 1544
Fundstelle: Waldau,VermBeitr. II 107
- Datierung: 1546
Region/Autor/Textsorte:
Würzburg
Fundstelle: ArchUFrk. 68 (1929) 127 Anm. 25
- Belegtext:
da aber die ... händl also heufig, das unsern [kaiserlichen] secretarien dieselbig one verlengerung zu expediren nit wol muglich, so sollen ... si in den geringschetzigen sachen
aus unsern canzleischreibern, die sich ... geschikt ... erzaigen, inen zum concipiren behulflich zu sein geprauchen
Datierung: 1559
Fundstelle: Fellner-Kretschmayr II 295
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- Belegtext:
unser ... taxator solle alle ... briefe, copei und concept ..., wie si auf papir oder pergamen geschriben werden sollen, under unsere canzleischreiber, die wir zu unsern kais.
reichssachen geprauchen, ... austhailen ..., desgleichen auch die vertagungen, pas- und glaitsbrief ... und ... die andere expeditionen
Datierung: 1559
Fundstelle: Fellner-Kretschmayr II 296
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- digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- Belegtext:
sol ... unser registrator darob ... sein, damit, bevor ... den partheien ire expeditionen zuegestelt, dieselbige durch die hierzue verordnete canzleischreiber und inen selbst ... eingeschriben ... werden
Datierung: 1559
Fundstelle: Fellner-Kretschmayr II 299
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- digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- Belegtext:
sollen ... die supplicationsschrifften zum ersten vor die hand genommen und berathschlaget werden, damit unser cantzler und raethe alßbald ... denen cantzeley-schreibern solche
befehle uebergeben moegen, die antwort auf eine jede supplication oder brieff zu verfertigen
Datierung: 1561
Fundstelle: CCMarch. II 1 Sp. 47
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- Belegtext:
unsere cantzeley-schreiber ... sollen ... alle abschiede, so denen partheyen in unserer cantzeley gegeben werden ... in ein sonderlich buch registriren ..., weiter sollen sie ...
[die Bücher,] darinnen unsere und unserer herrschafft gemeine handlungen, privilegien, vertraege, bestallungen unserer diener ..., auch unserer belehnten lehn-brieffe, vertraege,
confirmationen ... registriret ..., in verwahrung helffen halten
Datierung: 1561
Fundstelle: CCMarch. II 1 Sp. 49
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- Belegtext:
[zu] abschreibung der registraturpuecher in Wien [sollen die] tirolische kanzleischreiber [verwendet werden]
Datierung: 1565
Fundstelle: Stolz,OöstArchivwesen 130 Anm. 111
- Belegtext:
sollen unsere canzleischreiber ain jeder besonder sich befleissen, nit allain gute titular zu haben, sonder auch sonsten in dem stilo cancellarie täglich zu proficirn, damit ...
inen die gemainen sachen als fürschrift missiven commissionen mandaten und anderer dergleichen fertigungen zu concipiern gegeben ... werden mügen
Datierung: 1566
Fundstelle: Fellner-Kretschmayr II 317
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- Belegtext:
einen canzleischreiber darzu [im Konsistorium] gebrauchen
Datierung: 1567
Region/Autor/Textsorte:
Kulmbach
Fundstelle: Sehling,EvKO. XI 371
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- Datierung: 1569
Fundstelle: QBehGBayr. 149
- Belegtext:
ordnen ... wir [graue], das ... kein ... cantzlei schreiber zu der protocollirung in vnsern rath zu concipiren oder sunst zu schreibenn, ingroßiren oder copirn zugelaßen werden
soll, er ... geloben dan zuuorn mitt hand gebnen trewenn vnd schweren darauff einen leiblichen eidt zu gott vnns oder vnsern darzu verordenten
Datierung: 1578
Fundstelle: CCNass. I 1 Sp. 394
- Belegtext:
instruction, ordnung und bevelch, wie ... die schatz registratur bey unserer tirolischen camer durch ... unnsern cannzleyschreiber bey unnserer camer gehanndelt und versehen werden solle ...
Datierung: 1579
Fundstelle: Stolz,OöstArchivwesen 99 Anm. 54
- Belegtext:
anno 1593 ... sind der ... superintendent, ein magister und oldenburger kantzleischriuer ... gewesen in unser pastoren hues und hebben ... de rekenschopp gefordert van dem kerckenlande undt teichhoneken
Datierung: 1593
Fundstelle: JbWestfKG. 1 (1899) 59
- Datierung: 1593
Fundstelle: v.d.Ohe,LünebVerw. 103
- Belegtext:
ordnen ... wir [Herzog], das meniglich, ... da sie was zu suchen [in der Kanzlei], bei den secretarien oder canzleyschreibern sich angeben lassen sollen
Datierung: oJ. (16. Jh.)
Region/Autor/Textsorte:
Mecklenburg
Fundstelle: Kern,HofO. I 249
- Belegtext:
"sechs gemeine kanzleischreiber für das Kanzleigericht tätig sind"
Datierung: 16. Jh.
Region/Autor/Textsorte:
Hessen
Fundstelle: Oestreich,Regiment 223
- Belegtext:
[soll] jemand unter solchen unsern cantzleischreibern auf verordnung unsers [herzoglichen] cantzlers die reichs- und creiß-, probations-,
landtage ... mit besuchen und, was vorgehet, fleißig protokolliren
Datierung: 1618
Fundstelle: v.d.Ohe,LünebVerw. 158
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- Belegtext:
all und jede auf pergamehn oder papier geschribene brief ... von dem canzleischreibern gegen dem concept überlesen [werden muß]
Datierung: 1628
Fundstelle: Fellner-Kretschmayr II 471
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- Belegtext:
unser canzleidiener soll auch auf dises sein vleissige obacht halten, damit all und jede auf pergamehn oder papier geschriebene brief, wann dieselben in der canzlei ... von dem canzleischreibern
gegen dem concept überlesen und eorrect befunden, ohne verziechen denen secretarien, so selbige concipiert, zum underschreiben bringen, volgents dem cantzler zur subscription lifern und uns darüber jedesmals
umb vier oder lengist halbe fünf uhrn abents zur signatur in verpetschierter rolln mit darauf gezaichneten numeris der verhandenen stück unfählbarlich einraichen und, so die von uns unterschriben, widerumb
unsern secretarien zu weiterer verordnung überantworten und in solchen allen kainen unfleiss spüren lassen
Datierung: 1628
Fundstelle: Fellner-Kretschmayr II 471
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- Belegtext:
[müssen die] cantzley-schreibern, denen es befohlen wird, die gerichts-acta kegen einrichtung ihrer gebuehr ... abschreiben, damit die parthe nicht versaeumet werden
Datierung: 1700
Fundstelle: CCMarch. II 1 Sp. 243.
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Kanzleischreiber (II Spiegelstrich 1)
Erklärung:
Tätigkeit des Kanzleischreibers als Nebentätigkeit.
- Belegtext:
es waren ... nicht wenig instrumentisten am hof [zu Weißenfels] als kanzleischreiber beschäftigt
Datierung: 17. Jh.
Fundstelle: Engel,ThürMusik 187
Kanzleischreiber (II Spiegelstrich 2)
Erklärung:
[bezüglich älterer Anleitungen für die Arbeit der Kanzleischreiber:].
- Belegtext:
jnn dem ich diss buchlin jnn druck geben wil, zwei deudsche formularia vnd rhetoriken zu handen kamen, darinne die selben authores vnd furbilder, nemlich Alexander Hugen, statschreiber, vnd Johann Helias,
gerichts schreiber ..., die berurten cantzley, stat vnd gerichtsschreiber ... mit sonderm vleis anschicken ... vnd in allerhand sachen also anleiten, ruesten
vnd einbinden, das sie auch nothalben treffen mussen vnd schwerlich felen konnen
Datierung: 1538
Fundstelle: Frangk,Kanzleib. Bl. 2
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Kanzleischreiber (III)
Erklärung:
sonstige rechtliche Bestimmungen.
Kanzleischreiber (III 1)
Erklärung:
Bestellung und Vereidigung; Entlassung.
- Belegtext:
J.H. hat disen aid als canzleyschreiber ... geschworn
Datierung: 1498
Region/Autor/Textsorte:
fränkisches Hohenzollern
Fundstelle: ArchZ. 10 (1885) 31
- Belegtext:
es sollen ... zwen erber, geschickt, still und verschwigen cantzleyschreyber durch den cantzler mit wissen und willen aines landvogts und regierung angenommen ... und one merckliche
ursachen, auch ausser wissen und willen ermelts landvogts und regierung nit geurlaubt werden
Datierung: 1544
Region/Autor/Textsorte:
Vorderösterreich
Fundstelle: MittDmEls.2 23 (1911) 449
- Belegtext:
wir ... landgrave zue Hessen ... bekennen ... offentlich, das wir ... A.W. zue unserm canzleischreiber uf- und angenommen haben
Datierung: 1562
Fundstelle: Gundlach,HessZBeh. II 85
- Belegtext:
von der cantzleyschreiber ... aydt. die cantzley schreiber sollenn ... gelobenn vnnd einenn eydt zu gott vnnd auff das evangelium schwerenn, das sie ihrem
ambternn mitt schreibenn, lesenn, ingroßirenn, protocollirenn vnd anderm nach bescheidt vnserer verwaltter vnd der secretarienn mitt gantzenn trewenn vnd vleiß außwarttenn, die heimblichaitt der cantzley
... niemandenn offenbarenn ..., auch darumb kein geschenck nemenn vnd sich sonstenn allenthalben gehorsamb, trew vnnd vleiß erzeigenn vnnd verhaltenn wollenn
Datierung: 1566
Fundstelle: CCNass. I 1 Sp. 294
- Belegtext:
wir [Kaiser] wellen auch, das fürpashin an der ... abgeenden unserer canzleischreiber pletz geschickt geüebt und zierliche handschreiber aufgenommen und
in deme kaine ... befürderung angesehen werden solle, das ... mit unnotturftigen personen ... unsere canzlei nit überladen ... werde
Datierung: 1566
Fundstelle: Fellner-Kretschmayr II 318
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- Belegtext:
von der cantzleyschreiber ... aydt. die cantzley schreiber sollenn ... gelobenn vnnd einenn eydt zu gott vnnd auff das evangelium schwerenn, das sie ihrem
ambternn mitt schreibenn, lesenn, ingroßirenn, protocollirenn vnd anderm nach bescheidt vnserer verwaltter vnd der secretarienn mitt gantzenn trewenn vnd vleiß außwarttenn, die heimblichaitt der cantzley
... niemandenn offenbarenn ..., auch darumb kein geschenck nemenn vnd sich sonstenn allenthalben gehorsamb, trew vnnd vleiß erzeigenn vnnd verhaltenn wollenn
Datierung: 1566
Fundstelle: CCNass. I 1 Sp. 294
- Belegtext:
cantzley schreibern mit gebuehrlich aydtspflicht eingenommen vnd vns [Herzog] verwandt gemacht werde, nemblich das ... sie getreulich handeln vnd was ihnen
vertrawet ... verschwigen halttenn, vnserm cantzler vnd andern vnsern raethen gebuehrliche ehrerpietung vnd gehorsam leisten
Datierung: 1569
Fundstelle: Kamptz,MecklStPrR. V 321
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- Datierung: 1571
Fundstelle: Gundlach,HessZBeh. II 289f.
- Belegtext:
ich ... bekenne ..., das der durchleuchtige hochgeborne fürst ... hertzog zu Braunschweig ... mich für s.f.g. cantorn vnd sengerenn, auch cantzlei vnd buchhalterei schreiber bestellet ... haben
Datierung: 1571
Fundstelle: Ruhnke,Hofmusikkoll. 30
- Datierung: 1573
Fundstelle: ZNdSachs. 1894 S. 175 Anm. 3
- Belegtext:
so einer unter den canzleyschreibern ... seines wesens und wandels untuglich befunden, derselbe soll durch den canzler wiederum abgeschaffet ... werden
Datierung: um 1576
Fundstelle: Kamptz,MecklStPrR. V 361
- Belegtext:
die canzlei soll unser stadthalter, canzlar benebens dem vicecanzlar mit secretarien und canzeleischreibern ... zu bestellen haben
Datierung: 1586
Fundstelle: Gundlach,HessZBeh. I 177 Anm.9
- Belegtext:
ueber die bestimpte anzahl der 14 cantzley-schreiber zur teutschen expedition [der Reichshofkanzlei] ohn außdruecklichen befelch ihrer majestaet oder
seiner churfuerstlichen gnaden als ertz-cantzlers keiner angenommen [werden soll]
Datierung: 1610
Fundstelle: SammlReichshofrat 283
- Datierung: 1637
Fundstelle: GesSammlMecklSchwerin I 49
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- Belegtext:
der canzleischreiber aid ...
Datierung: 1669
Fundstelle: Fellner-Kretschmayr II 590
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- Datierung: 1700
Fundstelle: CCMarch. II 1 Sp. 265f.
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- Belegtext:
die untergeordnete beamte, als der kanzleischreiber, rathsdiener ... und übrige städtische bedienste, sind nach mehrheit der stimmen von dem ... magistrat zu ernennen und zu verpflichten
Datierung: 1786
Fundstelle: RheinfeldenStR.(SchweizRQ.) 450
Kanzleischreiber (III 2)
Erklärung:
Dienstaufsicht.
- Belegtext:
der canzler sol ... bei den secretarien und canzleischreibern darob sein, damit sy uber die gesetzt oder bestimbt tax von niemants ichts weiter vordern, empfahen oder nemen in
dhain weise ... er sol auch ... verfuegen ..., damit die barteyen, so in die canzlei angeschaffen wurden, durch die secretarien und canzleischreiber, denen er auch solhes in iren aid geben ... sol, furderlichen abgefertigt ... werden
Datierung: 1498
Fundstelle: Fellner-Kretschmayr II 53
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- Belegtext:
nachdem auch der canzler nit allweg in der canzlei sein mag, so sollen die secretari auf die ingrossisten und canzleischreiber ir vleissig aufsehen haben, damit die sachen gefertigt
und die canzlei stätigelich in gueter ordnung gehalten werde
Datierung: 1526
Fundstelle: Fellner-Kretschmayr II 96
[weitere Angaben: vgl. ebd. 91]
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- Datierung: 1528
Fundstelle: Fellner-Kretschmayr II 240
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- Datierung: 1544
Region/Autor/Textsorte:
Vorderösterreich
Fundstelle: MittDmEls.2 23 (1911) 446
- Datierung: 1569
Fundstelle: Kamptz,MecklStPrR. V 319
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
unsere [erzherzoglicher] canzleischreiber oder ingrossisten bey unser camer sollen alles dasjenige, so inen ... von den secretarien und registrator zum abschreiben unterhanden geben wurdet, ... schreiben
Datierung: 1571
Fundstelle: ArchÖG. 105 (1917) 169
- Belegtext:
dieweil ... vnnserm [herzoglicher] cantzler sein staat vnnd bestallung aufferlegt, vff vnnsere cantzlei-schreyber ein ernstliche inspection zuhaben
Datierung: 1590
Fundstelle: Reyscher,Ges. XII 452
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
sollen vnnsere [herzoglicher] lanndthofmaister vnnd cantzler, deßgleichen cammermaister, cammerprocurator vnnd kirchen raths director vnnsere cantzlei schreyber
jeder expedition zue schuldigem vleiß durch embsigen antrieb ... anhallten, solliches auch den secretarijs zuthun beuelhen
Datierung: 1590
Fundstelle: Reyscher,Ges. XII 457
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Datierung: 1613
Fundstelle: QBehGBayr. 189
- Belegtext:
solle er registrator ... wegen ... der canzleischreiber und registranten etwa begehender fähler und mängeln allein die verantwortung auf sich tragen und ... auf dieselbe ..., da
einer ... gemelte stunden nicht fleissig halten thete, ... solches unserm obristen hofcanzlern und secretarien anzaigen, welche denselben ... zu bestrafen wissen werden, massen wir [die]
... canzleischreiber und registranten immediate nach unserm obristen hofcanzlern und denen secretarien an ihne registratorn mit dem gehorsamb und gewertigkeit in denen dienstsachen angewiesen haben
Datierung: 1669
Fundstelle: Fellner-Kretschmayr II 547f.
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- Datierung: 1669
Fundstelle: Fellner-Kretschmayr II 541
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- Belegtext:
dem taxator sollen die cantzleyschreiber gewaertig und gehorsamb seyn
Datierung: 1683
Fundstelle: Uffenbach(1) 70
Kanzleischreiber (III 3)
Kanzleischreiber (III 3 a)
Erklärung:
besondere Ge- und Verbote im Zusammenhang mit der amtlichen Tätigkeit (oben II).
- Belegtext:
alle secretari, canntzleischreiber und registrator sollen alle tag zu morgenns ain halb ur vor siben ur, nachdem morgenmal zu zwelf urn und nachdem nachtmal zu siben urn in der
canntzlei sein, und zu morgenns vor mitag auch nach mittentag albegen in der canntzlei sein und nachdem nachtmahl biss auf neun ur und dem dienst auswarten; welcher aber ausserhalb erlaubnus und on vergonnung
solh ordnung nit hielt, so soll demselben albegn sein sold, sovil im desselben tags gepurt, abgezogen werden oder gar aus der canntzlei bleibn
Datierung: 1523
Fundstelle: NÖStatthalterei 33
- Belegtext:
es solln auch die registratores und alle canzleischreiber zu der zeit und sonst, wie der canzler inen aufsegen und darin ordnung gebn wird, zu dem dienst in die canzlei komen und der schreiberei auswarten
Datierung: 1526
Fundstelle: Fellner-Kretschmayr II 96
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- digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- Datierung: 1527
Fundstelle: HessSamml. III 173
[weitere Angaben: vgl. 1771 Kopp,HessGer. II 179 Anm.]
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- Datierung: 1528
Fundstelle: Fellner-Kretschmayr II 240
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- digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- Belegtext:
wir wollen ..., daß unsere cantzleyschreiber den gewönlichen stylum, wie der bey unsern vorfahrn und uns gebraucht ist, unverendert halten
Datierung: 1541
Fundstelle: Kirn,MainzKanzlei 44 Anm. 25
- Belegtext:
die cantzleyschreiber sollen ire sachen mit vleiß schreyben, yederzeit guet acht haben, das die copeyen ... darein kommen ... und nichts uncollationiert ausgeen lassen; ... [sie] sollen die ordinari zeit in der cantzley bleiben, fleissig arbaiten und on erlaubnuss aines cantzlers oder seines verwalters vor der zeit nit daraus kommen
Datierung: 1544
Region/Autor/Textsorte:
Vorderösterreich
Fundstelle: MittDmEls.2 23 (1911) 450
- Datierung: 1546
Region/Autor/Textsorte:
Hessen
Fundstelle: Stölzel,Richtertum I 421
- Datierung: 1553
Region/Autor/Textsorte:
Bayern
Fundstelle: QNPrivatR. II 1 S. 301
- Belegtext:
wir [Kaiser] wollen ..., das ... unsere canzleischreiber, was inen von unsern secretarien, taxator und registrator in unsern kaiserlichen und des reichs
sachen zu schreiben furgeben wirdet, solches alles annemen, schreiben, willig gehorsam seien ..., doch sollen in wichtigen sachen, und die nit nach gemainen formularien verfertigt, ir kainer kain copei
oder minut abzuschreiben und zu ingrossieren annemen noeh schreiben, dasselbig sei dann ... bei unserer secretari dienst verordnet ... worden
Datierung: 1559
Fundstelle: Fellner-Kretschmayr II 301f.
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- Belegtext:
so wir [Kaiser] ... uber land raisen, sollen sich unsere secretarien unserm vicecanzler in jedem leger anzaigen und die canzleischreiber sich nahend bei
inen enthalten und kainer an ir vorwissen vor inen aus den herbergen wegraisen oder hinder inen pleiben, alles bei ernstlicher straf und verlierung irer dienst
Datierung: 1559
Fundstelle: Fellner-Kretschmayr II 303
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- Belegtext:
zu der fordern thür an der canntzley stuben soll der hofmaister, stathalter, cantzler, secretarien vnnd ain yeder canntzleyschreiber ein sonndern schlüssl haben
Datierung: 1559
Fundstelle: ZweibrückenKanzlO. 179
- Datierung: 1561
Fundstelle: CCMarch. II 1 Sp. 50
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- Belegtext:
das er unser ... canzleischreiber uns getreu ... sein ... soll, ... und was er ... in unser canzlei ... in heimblichen sachen ... erfaren ... wirdet, das soll er bei sich bis in sein gruben verwarlich behalten
Datierung: 1562
Fundstelle: Gundlach,HessZBeh. II 85
- Datierung: 1565
Fundstelle: ArchÖG. 105 (1917) 157
- Belegtext:
wir nit wellen, das sich der canzleyschreiber ... dessen [der Abfertigung der Parteien und der herzoglichen Sachen] vnnterfahen vnnd gellt einnemen
Datierung: 1566
Fundstelle: QBehGBayr. 141
- Datierung: 1569
Fundstelle: QBehGBayr. 145
- Datierung: 1569
Fundstelle: Reyscher,Ges. XII 374
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
unsere [erzherzoglichen] cammerrät, cammersecretari, canzleyschreiber unserer cammer sollen ire pflicht ... dahin binden, das sye von niemandts khain müeth
oder gab oder dergleichen verehrungen ... von andern fürsten, herren oder stätten ... nemmen
Datierung: 1570
Region/Autor/Textsorte:
Vorderösterreich
Fundstelle: MittDmEls.2 23 (1911) 473
- Belegtext:
sollen unsere [kaiserlichen] cantzley-schreiber ... sich befleissen, nicht allein gute titulatur zu haben, sondern auch ... in dem stylo cancellariae taeglich
zu proficiern, damit ... [sie] letztlichen zu hoehern sachen gefurdert ... werden moegen
Datierung: 1570
Fundstelle: SammlReichshofrat 273
- Datierung: 1570
Fundstelle: SammlReichshofrat 274
- Datierung: 1571
Fundstelle: ArchÖG. 105 (1917) 169
- Datierung: 1571
Fundstelle: Gundlach,HessZBeh. II 289f.
- Datierung: um 1575
Fundstelle: Gundlach,HessZBeh. II 199
- Datierung: um 1576
Fundstelle: Kamptz,MecklStPrR. V 381
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Datierung: 1593
Fundstelle: v.d.Ohe,LünebVerw. 163
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
auch zwischen den mahlzeiten ... zum wenigsten einer der canzleischreiber uf unser [herzoglichen] canzlei sein soll
Datierung: 1618
Fundstelle: v.d.Ohe,LünebVerw. 163
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Datierung: 1619
Fundstelle: SchaumbLippeLVerordn. I 391
- Datierung: 1619
Fundstelle: SchaumbLippeLVerordn. I 395
- Belegtext:
wollen wir [Graf] ernstlichen, daß ... unser cantzler und raethe wie auch secretarien und cantzley-schreiber sich enthalten sollen, jemands sachen in der
cantzley oder sonsten zu advociren, noch partheilicher weise zu patrociniren, noch deswegen von den partheyen geschenck oder geld zu nehmen
Datierung: 1619
Fundstelle: SchaumbLippeLVerordn. I 399
- Datierung: 1628
Fundstelle: Fellner-Kretschmayr II 469
[weitere Angaben: vgl. ebd. 469-471]
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- digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- Datierung: 1637
Fundstelle: GesSammlMecklSchwerin I 49
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Datierung: 1660
Fundstelle: Reyscher,Ges. XIII 386
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Datierung: 1683
Fundstelle: Uffenbach(1) 76
Kanzleischreiber (III 3 b)
Erklärung:
Bestimmungen zur Sitzordnung an der Hoftafel (II) vgl.:
Kanzleischreiber (III 4)
Kanzleischreiber (III 4 a)
Erklärung:
Entlohnung.
vgl.
Kanzleibesoldung.
- Belegtext:
damit er [Schreiber] ... unsers [erzbischöflichen] dinsts desterbaß gewesen moge, so solle ime jerlich von den fellen unserer cantzly, wie andern unsern cantzlyschreibern ungeverlich syns gleichen belonung gegeben ... wurdet, versoldung gedeyen ... werden
Datierung: 15. Jh.
Fundstelle: Kirn,MainzKanzlei 62
- Belegtext:
sal man ... den canzliischribern und cappellanen wie den edelluten essen geben und ie zwen ein krog wins und biers naich noitturft
Datierung: 1501
Fundstelle: Gundlach,HessZBeh. II 25
- Belegtext:
J.H., canzeleischreiber, dem sol man geben in sein haus zwei malter korns, ein malter gersten, ein fett schwein
Datierung: 1513 (oder früher)
Fundstelle: Gundlach,HessZBeh. II 33
- Belegtext:
allen ... personen, in der hofordnung begriffen, darzu die cantzleyschreiber und jungen, ... soll ... die hofkleidung gegeben werden
Datierung: 1524
Region/Autor/Textsorte:
Mecklenburg
Fundstelle: Kern,HofO. I 189 Anm. 6
- Belegtext:
C.W. cantzleischreiber werden auß gnaden zwo huffen landes im feld und flur zu G. gelegen zu freien erblehen gegeben
Datierung: 1526
Fundstelle: Kettmann,KursächsKanzleispr. 50
- Belegtext:
[jährlich werden gegeben] ainem cantzleyschreiber 12 gullden
Datierung: um 1531
Fundstelle: Wagner,Kanzleiwesen 102
- Belegtext:
unsere canzleischreiber sollen [bei Einschränkung der Hofspeisung] zu einem wirt an die cost verdienget werden dergestalt, das wir [Landgraf] ... das mahel bezalen
Datierung: um 1537
Fundstelle: Gundlach,HessZBeh. II 43
- Datierung: 1543 u. 1555
Fundstelle: Kettmann,KursächsKanzleispr. 65
- Datierung: 1544
Fundstelle: Waldau,VermBeitr. II 107
- Belegtext:
sollen ... achtzig guldin den zwayen cantzleyschreibern, jedem viertzig guldin, jerlich ... von tyrolischer cammer betzalt werden und ... dartzu das jhenig volgen, was inen vorhin
verordnet ist, davon sollen sich ... selbs underhalten
Datierung: 1545
Region/Autor/Textsorte:
Vorderösterreich
Fundstelle: MittDmEls.2 23 (1911) 449
- Datierung: 1546 u. 1552
Fundstelle: Zimmermann,ÖkStaat II 249
- Datierung: 1557
Fundstelle: Fellner-Kretschmayr II 177
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- digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- Belegtext:
actengeldt theilen die cantzley-schreiber ... alle quartal unter sich
Datierung: 1561
Fundstelle: CCMarch. II 1 Sp. 54
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- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Belegtext:
wurde ... jemandes von unsern [markgräflichen] dienern, edelleuten, cantzleischreibern ... krank, ... so soll ihnen zeitt solcher irer schwachheit das groß
deputat, welches auf ein jar 20 fl. austragett, noch wochenzall, das ist alle wochen 21 m.gr. und 2 1/2 straubepfenige, zu irer leibsuntherhalttung gegeben werden
Datierung: 1561
Region/Autor/Textsorte:
Küstrin
Fundstelle: Kern,HofO. I 49
- Belegtext:
von wegen ... seines dinsts ... wollen wir [Landgraf] ime [canzleischreiber] jarlich ... dreißig gulden munz, zwei unserer gewonlichen hoifkleidung gleich andern unsern canzleischreibern
... und die cost zue hove geben
Datierung: 1562
Fundstelle: Gundlach,HessZBeh. II 85
- Datierung: 1569
Fundstelle: Gundlach,HessZBeh. II 175
- Datierung: 1571
Fundstelle: Gundlach,HessZBeh. II 290
- Datierung: 1572
Fundstelle: Gundlach,HessZBeh. II 249f.
- Datierung: 1574
Fundstelle: ArchÖG. 105 (1917) 177
- Datierung: 1596
Fundstelle: ArchÖG. 105 (1917) 193
- Belegtext:
das ... all vnnd yede vererung vnnd trinckgellt ..., desgleichen die gewönlichen opfer gelt unnd neuen jar, so zu den weichnechten gefallen ..., gennzlich ... zusamen in ain besonnder puchsen gelegt vnnd
dann in auszelung derselben der halbtail den vier secretarien allain vnnd der annder halb tail den canzleischreibern in gmain volgen
Datierung: vor 1613
Fundstelle: QBehGBayr. 194
- Datierung: vor 1613
Fundstelle: QBehGBayr. 195
- Belegtext:
canzleyschreiber ... G.H. 3 fuder salz
Datierung: 1625
Fundstelle: ArchÖG. 105 (1917) 201
[weitere Angaben: vgl. ebd. 202]
- Belegtext:
die ... jura ... cancellariae ... er taxator denen canzleischreibern ordenlich zu verraiten schuldig
Datierung: 1628
Fundstelle: Fellner-Kretschmayr II 461
Faksimile
- digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- Datierung: 1786
Fundstelle: RheinfeldenStR.(SchweizRQ.) 449
- Datierung: 1816
Fundstelle: Lohmann,HambRatschlüsse II 7
Kanzleischreiber (III 4 b)
Erklärung:
Privilegierung.
- Datierung: 1771
Fundstelle: HambGSamml. IX 637
[weitere Angaben: Befreiung von Wachtgeld und Wachtzug]
Kanzleischreiber (IV)
Erklärung:
im Hexenprozeß.
- Belegtext:
F. alß des teuffels gericht- vnd cantzlei-schreiber [führt Protokoll über den Abschluß des Teufelspakts]
Datierung: 1632
Fundstelle: HexprozKöbbingCoesfeld 12
Wort danach: Kanzleischreiberdienst
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten