Wort davor: Kanzleisässigkeit

Kanzleisässigkeitsprivileg
Erklärung: Gewährung der Kanzleisässigkeit.
vgl. Kanzleisässigkeitsverwilligung.

Wort danach: Kanzleisässigkeitsverwilligung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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