Wort davor: Kanzleisache

Kanzleisack
Erklärung: Behältnis zur Aufbewahrung von Urkunden und Akten einer Kanzlei.
vgl. Kanzleilade.

Wort danach: Kanzleisalär

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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