Wort davor: Kanzleirevisorium

Kanzleirezeß
Erklärung: von einer Kanzlei getroffener, auf Vereinbarung beruhender Beschluß (B II), wie Kanzleiabschied.
Sachhinweis: Meisner,Archivalienkunde 321f. s.v. Rezeß.

Wort danach: Kanzleisache

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