Wort davor: Kanzleirevisorium
Kanzleirezeß
Erklärung:
von einer Kanzlei getroffener, auf Vereinbarung beruhender Beschluß
(B II), wie Kanzleiabschied.
Sachhinweis:
Meisner,Archivalienkunde 321f. s.v. Rezeß.
- Belegtext:
wann diese meyerei vermoege des canzleyrecesses renovirt wird, soll der meyer schuldig seyn, den alten zins ... jaehrlich ... auf das rathhaus zu liefern
Datierung: 1644
Fundstelle: Lennep,CProb. 408
- Belegtext:
die besitzere des ritterguths L. haben ... einen ... 1732 getroffenen cantzley-receß ..., auf welchen sie sich, bey ausstellung der lehn-scheine, jedesmahl beziehen
Datierung: 1755
Fundstelle: Klingner IV 75
Wort danach: Kanzleisache
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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