Wort davor: Kanzleiresolution
Kanzleirevisionsgebühr
vgl.
Kanzleigebühr.
- Belegtext:
ersatz von canzleyrevisions-gebuehren. die durch das rescript vom 2. mai 1818 angeordneten revisions-gebuehren von verrichtungen der vormaligen section der communverwaltung und
des tutelar-raths werden nach den urkunden der canzley-stellen verrechnet. diese uebergeben vierteljaehrige nach aemtern abgetheilte verzeichnisse an die finanz-kammern, von welchen sofort die anweisung an die special-kassen ausgeht
Datierung: 1819 (1836?)
Fundstelle: Reyscher,Ges. XVIII 496
- Datierung: 1820
Fundstelle: Reyscher,Ges. XVIII 1313f.
Wort danach: Kanzleirevisorium
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten