Wort davor: Kanzleireiter

Kanzleireskript
Erklärung: von einer Kanzlei als Regierungsbehörde ausgehendes Befehlschreiben.
vgl. Kanzleibefehl.
Sachhinweis: Claproth,Grundsätze 57-78; ArchivarHistoriker 443-449; Meisner,Archivalienkunde 320 s.v. Reskript.

Wort danach: Kanzleiresolution

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