Wort davor: Kanzleiregistratur
Kanzleiregistraturbuch
Erklärung:
wie Kanzleiregister.
vgl.
Kanzleibuch (II).
- Belegtext:
erfordert die notdurft ..., daß ... zwei gewölbe ... gemacht werden, damit der amtleute raitbücher, register und quittungen, auch ... die kanzleiregistraturbücher, register, reverse,
verschreibungen und andere händel luftig, und vor feuer wol bewahrt, und mit ordnung gehalten werden mögen
Datierung: 1510
Fundstelle: Adler,OrganMax. 441
Wort danach: Kanzleireglement
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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