Wort davor: Kanzleiregiment

Kanzleiregister
Erklärung: wie Kanzleibuch (II), in den Quellen fast ausschließlich als Register bezeichnet.

Wort danach: Kanzleiregistrator

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten