Kanzleiregister Wort danach: Kanzleiregistrator
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
Erklärung:
wie Kanzleibuch (II), in den Quellen fast ausschließlich als Register bezeichnet.
Datierung: 1555
Fundstelle: Theuerkauf,Lehnswesen 58 Anm. 48
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