Wort davor: Kanzleireferent
Kanzleireformation
Erklärung:
gesetzliche Änderung einer Kanzleiordnung, insbesondere Verbesserung der Organisation und Arbeitsweise
einer Kanzlei zur Behebung bestehender Mängel.
- Belegtext:
"der Kaiser oder, richtiger gesagt, seine Räte die kanzleireformation von 1610 im Januar 1611 noch nicht kannten"
Fundstelle: Gross,Reichshofkanzlei 266
[weitere Angaben: urk?; vgl. Uffenbach (4) 28-32]
- Belegtext:
allgemeine canzley reformation geschiehet durch Chur-Maintz mit rath der jaehrlichen visitatoren
Datierung: 1748
Fundstelle: RAbsch. IV Reg. zu III u. IV s.v. Canzleypersonen
[weitere Angaben: vgl. ebd. IV 285]
Faksimile
Wort danach: Kanzleiregel
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten