Wort davor: Kanzleireferent

Kanzleireformation
Erklärung: gesetzliche Änderung einer Kanzleiordnung, insbesondere Verbesserung der Organisation und Arbeitsweise einer Kanzlei zur Behebung bestehender Mängel.

Wort danach: Kanzleiregel

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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