Wort davor: Kanzleireferat
Kanzleireferent
Erklärung:
Berichterstatter in einer bei einer Kanzlei anhängigen Sache.
- Belegtext:
gewiss ist, dass in wichtigeren und zweifelhaften rechtssachen über das [einem Revisionsgericht von einer Kanzlei übersandte] alleinige canzleireferat sehr
schwär zu judiciren seie, sondern die vorfallende anstände gar öfters erheischen, dass die acta selbsten eingesehen und der eigentliche vorstand und zusammenhang derer beeidigten zeugenaussagen erforschet,
ja auch öfters von dem canzleireferenten selbsten die notdurftige auskunften anbegehret werden
Datierung: 1745
Fundstelle: Fellner-Kretschmayr III 510
[weitere Angaben: vgl. ebd. 512]
Faksimile
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- Belegtext:
fals bey der canzley einige in das commerciale tief einschlagende sachen vorkommen, solche nach meinem [des Kanzlers] befund ... in dem commercien-departement von dem canzley-referenten
vorgetragen [werden könnten]
Datierung: 1765
Fundstelle: Kretschmayr-Walter III 356
Wort danach: Kanzleireformation
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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