Wort davor: Kanzleireduktionsresolution
Kanzleireferat
Erklärung:
schriftlicher Bericht einer Kanzlei.
vgl.
Kanzleibericht.
- Datierung: um 1720
Fundstelle: Zschokke,MetropKapitelWien 176
- Belegtext:
gewiss ist, dass in wichtigeren und zweifelhaften rechtssachen über das [einem Revisionsgericht von einer Kanzlei übersandte] alleinige canzleireferat
sehr schwär zu judiciren seie, sondern die vorfallende anstände gar öfters erheischen, dass die acta selbsten eingesehen und der eigentliche vorstand und zusammenhang derer beeidigten zeugenaussagen erforschet,
ja auch öfters von dem canzleireferenten selbsten die notdurftige auskunften anbegehret werden
Datierung: 1745
Fundstelle: Fellner-Kretschmayr III 510
[weitere Angaben: vgl. ebd. 512]
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Wort danach: Kanzleireferent
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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