Wort davor: Kanzleireduktionsresolution

Kanzleireferat
Erklärung: schriftlicher Bericht einer Kanzlei.
vgl. Kanzleibericht.

Wort danach: Kanzleireferent

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten