Wort davor: Kanzleirechnungsausgabe

Kanzleirecht

Kanzleirecht (I)
Erklärung: das Recht, eine Kanzlei zu unterhalten.

Kanzleirecht (II)
Erklärung: wie Kanzleijura, aber singularisch gebr.
vgl. Kanzleigebühr.

Wort danach: Kanzleireduktionsresolution

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