Wort davor: Kanzleirat(s)stube
Kanzleirechnung
Erklärung:
Einzelabrechnung einer Kanzlei.
- Belegtext:
der canzleirechnunge halben, die gestanden hat von der quatember trinitatis anno 26 biß in die quatember crucis in dem jar
Datierung: 1526/27
Fundstelle: Gundlach,HessZBeh. I 229 Anm. 9
- Belegtext:
es dahin nachdruecklich zu veranstalten, daß ... die cantzley-rechnungen jedesmahl zu rechter zeit richtig abgeleget werden moegen ...; sollen die cantzellisten ... fernerhin
ein quartal ums andere, zufolge ihrer derhalben geleisteten eyde, die cantzley-rechnungen fuehren
Datierung: 1714
Fundstelle: CCHolsat. I 55f.
Faksimile
- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Datierung: 1783
Fundstelle: CCOsnabr. I 2 S. 892 Anm.
Wort danach: Kanzleirechnungsausgabe
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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