Wort davor: Kanzleirat
Kanzleirat(s)stube
Kanzleirat(s)stube (I)
Erklärung:
Dienstraum einer Kanzlei.
vgl.
Kanzleistube.
Kanzleirat(s)stube (II)
Erklärung:
übtr. für Sitzung des Kanzleirats (II).
vgl.
Kanzleisession.
- Belegtext:
"die ... Teilnahme [des Großvogts] an den consistorial, geheimte, auch gemeine cantzelei und haushaltungs rattstuben wurde wieder gefordert"
Datierung: 1628
Fundstelle: v.d.Ohe,LünebVerw. 93
Wort danach: Kanzleirechnung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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