Wort davor: Kanzleiprozeßordnung
Kanzleirat
Kanzleirat (I)
Erklärung:
(vereidigtes) Mitglied eines kollegial beratenden und beschließenden fürstlichen Rates ( Kanzleirat
II, Kanzleikollegium), der unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Regenten alle für Regierung, Verwaltung und
Rechtspflege eines Territoriums notwendigen Entscheidungen trifft. Ursprünglich auf Grund seiner Zugehörigkeit zum Adel, seit dem 15. Jh. dann zunehmend wegen seiner rechtsgelehrten Bildung vom Fürsten
in das Ratskollegium berufen, entwickelt sich das zunächst nur (fürstlicher) Rat genannte Ratsmitglied allmählich von einem von Fall zu Fall herangezogenen Ratgeber, der nicht unbedingt
ständig am Hof (VIII 4) anwesend sein muß, zu einem auf Zeit bestellten Sachbearbeiter mit festem Geschäftsbereich, später auch in Städten. Sofern es sich
dabei um Kanzleigeschäfte handelt, spricht man mitunter von Kanzleirat,
seit dem 17. Jh. von Regierungsrat, überwiegend aber weiter vom Rat insbesondere im Unterschied zum geheimen (
I 4 und 5) Rat (vgl. auch 1Hofrat
I, Kammerrat I).
vgl.
Kanzleihofrat,
Kanzleiverwandte,
Land(es)rat.
Sachhinweis:
Elsaeßer,Kanzlei. 49-63; Krünitz,Enzykl. 34 S. 512-517; ZBergGesch.
30 (1894) 74, 80; Sallmann,VerwJülich bes. 45; QFSchleswHG. XIV 257-293, 311-314; Gundlach,HessZBeh. I 59-68, 100-104, 327-333; v.d.Ohe,LünebVerw. 116-133.
Kanzleirat (I 1)
Erklärung:
zum Begriff.
- Belegtext:
"kanzleiräte, wie der Titel der gelehrten Hofräte etwa seit der Ernennung von Geheimen Räten lautet, um sie von jenen zu unterscheiden"
Datierung: 17. Jh.
Fundstelle: v.d.Ohe,LünebVerw. 129
[weitere Angaben: vgl. ebd. 49]
- Belegtext:
selbigem [dem aeltesten secretarius mit der unteraufsicht ueber die uebrige secretarien] wird auch in solcher absicht etwa das praedicat eines cantzleyraths beygelegt
Datierung: 1750
Fundstelle: Moser,Kanzlei 105
- Belegtext:
jeder reichsstand hat das recht, eigne rathscollegia anzulegen und den mitgliedern derselben den rathscharacter zu ertheilen. so mancherley die collegien sind, so mancherley sind auch die besondern bestimmungen,
welche dem rathscharacter beygefuegt werden. es giebt also geheimeraethe, hof-, kammer-, kanzley-, justiz-, finanz-, consistorial und andere raethe
Datierung: 1795
Fundstelle: Scheidemantel,Repert. IV 357
Kanzleirat (I 2)
Erklärung:
Tätigkeitsbereich.
- Belegtext:
es sollen ... vnnsere hofmaister, cantzler, cantzley, cammer vnnd visitation raeth inn allen vnsern, auch vnnsers fuerstenthumbs sachen ... denn rechten,
erber vnnd billichait, auch vnnserer landsordnung gemaes beschaid geben, auch vrtteilen
Datierung: 1553
Fundstelle: Reyscher,Ges. XII 243
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- Belegtext:
sollen alle canntzlej rät ... in der wochen zwen teg ... deputirt sein zuuerhör aller vnnserer [herzoglichen] vnnderthanen, so bey vnnser cantzlej etwas fürzubringen haben
Datierung: 1559
Fundstelle: ZweibrückenKanzlO. 123
- Belegtext:
das man ... gute, richtig rechnung halte, da zu dann jeder weil, wann es die noturfft erfordert, jemandss von den cantzley räthenn ... den ampt leuthen ... sollen zu geortnet werden.
sie sollen vns [Herzog] auch zu jeder zeitt, insonderheit wann wir ausserhalb dess lants seindt, nach noturfft bericht thun
Datierung: 1559
Fundstelle: ZweibrückenKanzlO. 167
- Belegtext:
sollen vnnsere [herzogliche] hofmaister, canntzler vnd cantzley rät ... alle supplicationen, handlungen vnnd sachen, so vnnsere rechnungen, einkomen vnnd
gefell, auch haushaltung, pensionen vnd verzinsung betreffen, für vnnser camerschreiberey weisen
Datierung: 1559
Fundstelle: ZweibrückenKanzlO. 173
- Datierung: 1559
Fundstelle: ZweibrückenKanzlO. 174
- Belegtext:
wann politische sachen, der kirche anhengig, fuerfallen wuerden, sollen dieselbige auch vor vnsern politischen cantzley rethen berathschlagt vnd verrichtet werden
Datierung: 1569
Region/Autor/Textsorte:
Braunschweig-Wolfenbüttel
Fundstelle: EvKirchO. II 322
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- Belegtext:
es sollen ... landrichter vnd beysitzere [des kaiserlichen Landgerichts] ... kheinen doctor mehr ... in den gewonlichen haltenden landgerichten zu sich setzen noch geprauchen, sonder,
wo sie ... in fürfallenden sachen sich nit miteinander vergleichen möchten, iren rath bey ... vnserm gnedigen fursten ..., irer f.g. hoff- vnd cantzley rethen ... suchen, wie ... von altters ... gepreuchlich gewesen
Datierung: 1569
Region/Autor/Textsorte:
Würzburg
Fundstelle: MAbh. 11, 3 (1870) 239 Anm.
- Belegtext:
dieweil auch durch dies collegium consistoriale die geistliche jurisdiction principaliter exerciret wird und dan dahin causae desponsationum, matrimoniales et divortioram, darin casus conscientiarum furlaufen
und was denen gemeß, dohin gehören, als sollen auch solche sache in diesem collegio zu deßen bestimbter zeit und ort ventiliret und durch unsern kanzelar nach noturft ein oder mehr unserer kanzeleyräte,
wo nicht alle, darzu gezogen werden
Datierung: um 1616
Region/Autor/Textsorte:
Bremen
Fundstelle: Sehling,EvKO. VII 1 S. 36
[weitere Angaben: vgl. ebd. 33]
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- Belegtext:
wann unser [herzoglicher] canzler ausser unser hof-staat verreisen wird, soll er das siegel unserm directori oder dessen abwesens dem aeltesten unser canzeley-räthen zustellen
Datierung: 1637
Fundstelle: GesSammlMecklSchwerin I 47
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- Belegtext:
sollen besagte canzley-raethe ... alle viertel jahrs die contributions-rechnung von den voegten aufnehmen ... damit vnter meinen bedienten keine streitigkeit vnd misverstaendniß
einreissen moegen, sollen die justitzsachen den canzley-raethen vnd gografen, die amptsachen aber den beampten anbefohlen seyn, vnd keiner dem andern vorgreifen. sollen die canzley-raethe tour oder protocoll von allen taeglich vorfallenden sachen halten ... vnd monathlich mir davon copiam einschicken, auch sonst von allem, was in meiner absentz sich begeben
moechte, mir gleichmaeßig mit fleiß notificiren
Datierung: 1645
Fundstelle: CCOsnabr. I 1 S. 272f.
- Belegtext:
sollen besagte canzley-raethe ... alle viertel jahrs die contributions-rechnung von den voegten aufnehmen ... damit vnter meinen bedienten keine streitigkeit vnd misverstaendniß
einreissen moegen, sollen die justitzsachen den canzley-raethen vnd gografen, die amptsachen aber den beampten anbefohlen seyn, vnd keiner dem andern vorgreifen. sollen die canzley-raethe tour oder protocoll von allen taeglich vorfallenden sachen halten ... vnd monathlich mir davon copiam einschicken, auch sonst von allem, was in meiner absentz sich begeben
moechte, mir gleichmaeßig mit fleiß notificiren
Datierung: 1645
Fundstelle: CCOsnabr. I 1 S. 272f. Anm. 30
- Belegtext:
in seiner [des Kanzleidirektors] abwesenheit ... hat der älteste cantzley-rath sich der praesidentz zu unterfangen
Datierung: 1669
Fundstelle: GesSammlMecklSchwerin I 54
- Datierung: 1669
Fundstelle: GesSammlMecklSchwerin I 55
- Belegtext:
die cantzley-rähte sollen bey den relationibus wie obgemeldt verfahren, dieselbe unterschrieben und versiegelt übergeben und alles vor der publication geheim bleiben lassen
Datierung: 1669
Fundstelle: GesSammlMecklSchwerin I 56
[weitere Angaben: vgl. ebd. 56f.]
- Belegtext:
in unser [herzogllichen] canzley, allwo die justitzsachen zu tractiren, erscheinen ... ordinarie unser vice-canzler, hof- und canzley-raethe
Datierung: 1680
Fundstelle: Spittler,Hannover II Beil. 111
- Datierung: 1683
Fundstelle: Fellner-Kretschmayr III 15
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- Belegtext:
könnte ... ein hierzu geschickter hof- und canzleyrath zum protocoll und denen ... expeditionen [beim Geheimen Rat] gebrauchet werden
Datierung: 1689
Fundstelle: QFSchleswHG. XIV 311 Anm.
- Belegtext:
der koenig bey publiqué audienzen nicht selbst, sondern, ... ist es eine abgesandschafft, ein cantzley-rath namens des koeniges zu antworten pfleget
Datierung: 1700
Fundstelle: Zwantzig,CeremBrandenb. 89
- Belegtext:
wir fuegen hiermit unsern zur regierung verordneten hoff- und cantzley-raethen in gnaden zu wissen, daß sie alle und jede processe aufs schleunigste ... abthun, auch wieder keinen
delinquenten die durch urthel und recht ihm etwa zuerkandte strafe ... exequiren, besondern darueber zuvorderst unsern ... consens einholen ... sollen
Datierung: 1709
Fundstelle: VerordnAnhDessau I 9
- Belegtext:
cancelley-rath, der das directorium bey dem consistorio fuehret
Datierung: 1716
Fundstelle: CCOsnabr. I 1 S. 415
- Belegtext:
bleibet ... der cancelley zufordrist die causas criminales ueber alle weltliche im stifft zu judiciren, ... sodan haben alle appellationes von weltlichen gerichten an besagte dero cancelleyraethe ihren lauf
Datierung: 1716
Fundstelle: CCOsnabr. I 1 S. 490
- Belegtext:
dass diejenige, welche bei unserer kgl. böheimb. hofcanzlei ... ordentliche advocaten und agenten abgeben wollen, darzu nicht angenommen werden sollen, sie haben sich dan vorhero bei unsern obristen canzler
destwegen gebührend angemeldet und wären sodann von zweien canzleiräthen, so unser obristcanzler darzu deputiren solle, ordentlich ... examiniret worden
Datierung: 1719
Fundstelle: Fellner-Kretschmayr III 327
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- Belegtext:
der hollstein-gottorffische etats-, justiz- und cantzleyrath, ... als er bey dem reichs-convent zu Regenspurg ... im rath als hollsteinischer gesandter erschienen
Datierung: 1720
Fundstelle: Lünig,TheatrCerem. II 1625
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- Belegtext:
der cantzley-rath [der Amtskanzlei des Reichserbmarschalls] versiehet ... des abwesenden reichs-quartiermeisters stelle
Datierung: 1751
Fundstelle: Moser,StaatsR. 45 S. 346
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- Belegtext:
die kommissionen, welche den kanzleiraeten aufgetragen zu werden pflegen, sind nach der verschiedenheit der kommittirenden person und des gegenstands verschieden
Datierung: 1783
Fundstelle: Elsaeßer,Kanzlei. 106
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- Datierung: 1793
Fundstelle: GöttingenMag. 2 (1793) 327
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- Belegtext:
gewoehnlich fuehrt der aelteste secretaer unter dem titel eines directors, expeditions-raths, canzley-raths, canzley-verwalters, protonotarii u.s.w. die unteraufsicht ueber das canzleypersonal und dessen geschaefte
Datierung: 1798
Fundstelle: Bischoff,Kanzlei. II 1 S. 123
- Belegtext:
der kanzleirath hat die leitung der kanzleigeschaefte ueberhaupt ...; er contrasignirt alle namens des senats abgehende schreiben und alle mit dem titel des senats ausgefertigt
werdende expeditionen, welche der aeltere buergermeister unterschreibt
Datierung: 1814
Region/Autor/Textsorte:
Frankfurt am Main
Fundstelle: Pölitz,Verf. I 2 S. 1136
[weitere Angaben: vgl. ebd. 1135]
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Kanzleirat (I 3)
Erklärung:
sonstige rechtl. Bestimmungen.
Kanzleirat (I 3 a)
Erklärung:
Bestellung.
vgl.
Kanzleibesetzung.
- Belegtext:
"berief Herzog Heinrich ... J.L. als Rath und Diener an seinen Hof. damit er sich daselbst ... gleich den andern canzlei- und hofräthen aufhalte"
Datierung: um 1535
Fundstelle: ZNdSachs. 1893 S. 275
- Belegtext:
ein solcher unter eines andern hoheit sitzender herr keine regierungs-characteres, als da sind cantzler, hof- und regierungs-raethe, ertheilen kan, sondern bloß der bestellung eines cantzley-directoris,
der cantzley-raethe und anderer zu einer cantzley gehoeriger personen befugt ist
Datierung: 1747
Fundstelle: Glaffey,Schreibart 61
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- Belegtext:
der kanzleirath [d. Senatskanzlei] und secretarius muessen einer der drei christlichen hauptconfessionen zugethan und wenigstens 30 jahr alt seyn. sie muessen
rechtsgelehrte seyn. nach geschehener und angenommener wahl muessen sie, wenn sie fremde sind, das hiesige buergerrecht erlangen ... die wahl geschiehet vom senate und der absoluten mehrheit der stimmen
Datierung: 1814
Region/Autor/Textsorte:
Frankfurt am Main
Fundstelle: Pölitz,Verf. I 2 S. 1136
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Kanzleirat (I 3 b)
Erklärung:
Rang.
Kanzleirat (I 3 c)
Erklärung:
Dienstaufsicht.
- Belegtext:
vnnser [herzoglicher] canntzler soll yederzeit ein getreulich aufsehens auf vnnser canntzley rät, secretarien vnd schreiber haben, das sy die sachen ..., die inen beuolhen, fürderlich ... ausrichten
Datierung: 1559
Fundstelle: ZweibrückenKanzlO. 182
- Belegtext:
der cantzley-director soll die sachen, so vorkommen, dirigiren, und denen cantzley-rähten beförderlich sein ... soll der cantzley-director die acta in definitiven und wichtigen
bey-urteln ad referendum und, wo nöthig, correferendum austheilen ..., wie er dann ferners über der cantzley-räthe relation die übrigen, so nicht referiret, auch vernehmen ... soll, daß keiner von den
rähten für andern mit der arbeit beschweret, sondern dabey, so viel immer müglich, gleichheit gehalten werden müge ... soll er auch ... den ... cantzley-räthen und gerichts verwandten, daß sie ... das
geringste nicht offenbahren, noch eliminiren, bey ihrem geleisteten eyde ernstlich einbinden
Datierung: 1669
Fundstelle: GesSammlMecklSchwerin I 54
- Belegtext:
nachdeme ... in provincialibus und justizsachen der anderte canzler die freie handlung hat, so wird ihme auch ... die distributio actorum zukommen und es ... sein verbleiben haben, dass die in solchen
sachen angestelte canzleiräth und officianten in omni simili occurentia von dem ersten canzler an den anderten gewiesen werden
Datierung: 1720
Fundstelle: Fellner-Kretschmayr III 355
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- Belegtext:
kann er, oberster canzler ..., wann er es nöthig findet, noch einen oder anderen canzleyrath abordnen
Datierung: 1778
Fundstelle: Kretschmayr-Walter III 442
Kanzleirat (I 3 d)
Erklärung:
bes. Ge- und Verbote im Zusammenhang mit der amtlichen Tätigkeit (oben I 2).
- Belegtext:
kain vnnserer cantzley reth one vnnser oder vnsers hofmaisters oder cantzlers erlauben zu bestimbter zeit aus dem rath bleiben [soll]
Datierung: 1553
Fundstelle: Reyscher,Ges. XII 243
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- Belegtext:
sollen ... vnnsere rentt-chammer-raeth gleich den cantzleyraethen sommers vnnd wintterszeitten, vor vnnd nach mittag, zu den bestimbten stunden, inn vnnd aus dem rath gehen
Datierung: 1553
Fundstelle: Reyscher,Ges. XII 249
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- Belegtext:
sollen alle canntzlej rät alle tage ... sumers zeiten vmb siben ur, im winter vmb acht vor mittag, nachmittag ... sumers zeiten vmb zwelfe, winters zeiten vmb ains in die gewondlich
ratstubn komen vnnd ... von hofmaister oder stathalter vnd canntzler beschaids gewarten, ob ettwas zuuerrichten, auch wo geschäft vorhanden, vor mittag im somer bis vmb neüne, im winter bis vmb zehne,
nach mittag aber im sumer bis vmb drej, im winter bis vmb vier ur ... verharrn vnnd ... on erlaubnus hofmaisters stathalters vnd cantzlers nit abtreten
Datierung: 1559
Fundstelle: ZweibrückenKanzlO. 123
- Datierung: 1596
Fundstelle: BrschwLO. II 244
- Belegtext:
sollen ... canzleyraethe aller advocatur vnd bedienung ander leute in rechts-sachen sich abthun vnd zu besterer befoerderung der justitz- vnd canzley-sachen des morgens von 8
biß 11 vnd des nachmittags von 2 biß 4 in loco cancellar. sich finden lassen
Datierung: 1645
Fundstelle: CCOsnabr. I 1 S. 272 Anm.
- Belegtext:
es sollen auch die cantzley-räthe bey den sessionibus nicht verhinderliche discursen unter sich vornehmen, sondern realia tractiren
Datierung: 1669
Fundstelle: GesSammlMecklSchwerin I 56
- Belegtext:
wir [Fürstbischof] befehlen ... unserm cancelley-directori und ... unsern cancelley-raethen, auch uebrigen cancelley-bedienten, daß sie diese unsere cancelley-taxe
stricte nachgehen und bey unserer ungnade und schweren ahndung dawider niemanden im geringsten beschweren
Datierung: 1724
Fundstelle: CCOsnabr. I 2 S. 1054
- Belegtext:
cantzley-raethe zu Hannover ..., welche der relation [im Rat] mit beygewohnet, sollen alle die concepte unterschreiben ..., keine ad referendum ihnen zugestelte
acten ueber 6 wochen bey sich liegen lassen
Datierung: 1740
Fundstelle: BrschwLO. II Reg. s.v. Cantzley-Räthe
Kanzleirat (I 3 e)
Erklärung:
Entlohnung.
- Belegtext:
[nach einem Diätenreglement] beziehen zur vollen diaet, oder verguetung aller, fuer ihre person und deren anstaendigen unterhalt noethigen unkosten ... 5) (justiz- oder kammer-
berg- polizei- archivs- kanzleioberamts- medicinal- ...) raethe ... 5 fl.
Datierung: 1804
Fundstelle: SammlBadStBl. II 276
Kanzleirat (I 3 f)
Erklärung:
Gerichtsstand.
- Belegtext:
alle und jede ... gerichts-persohnen, als director, cantzley-rähte, fiscalis, verordnete procuratores, secretarii, registrator und bottenmeister, sollen nebenst ihrer gantzen familia
und gesinde ... in civilibus und criminalibus, ohn einige exception, unter unser hoff-jurisdiction [stehen] und von allen bottmeßigkeiten und gerichtszwang, excepta appellatione
ad judicium provinciale, ut et in passibus permissis ad cameram imperialem, gäntzlich und allerdings exempt und entfreyet seyn
Datierung: 1669
Fundstelle: GesSammlMecklSchwerin I 66
Kanzleirat (II)
Erklärung:
wie Kanzleikollegium.
vgl.
1Hofrat (III),
Kammerrat (II),
Ratskollegium (I).
Sachhinweis:
Sallmann,VerwJülich 42ff.; QFSchleswHG. XIV 257-314; Würzb./ArchUFrk.
68 (1929) 67-69; Bernhardt,ZentralbehWürtt. 16-31.
- Belegtext:
[Überschrift einer Kanzleiordnung:] vnnser Christoffs, hertzogen zu Wirtemperg ..., besetzung des canntzley-rats vnnd ordnung des staats, auch expedicion desselbigen
Datierung: 1550
Fundstelle: Reyscher,Ges. XII 173
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- Belegtext:
die cammer und andere ordenliche canzleigescheft zusamen gestoßen und in den oberen- und canzleirath gezogen werden sollten
Datierung: 1578
Fundstelle: Carlebach,BadRG. II 156
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- Belegtext:
was in consistorial-, geheimbten, cantzlei- und cammerrat begriffen und concipiirt würdt, solches soll unserm cantzler ad revidendum zugestellet ... werden
Datierung: 1616
Region/Autor/Textsorte:
Celle
Fundstelle: KorrBlGesamtv. 88 (1951) 158 Anm. 24
- Datierung: 1618
Fundstelle: v.d.Ohe,LünebVerw. 106
- Datierung: 1618
Fundstelle: v.d.Ohe,LünebVerw. 127
- Belegtext:
daß niemals der geheime rat recht verfaßt, sondern z.t. mit dem kammerrat [als Finanzbehörde], z.t. mit dem kanzleirat vermischt [sei]
Datierung: 1623?
Region/Autor/Textsorte:
Wolfenbüttel
Fundstelle: BlDLG. 88 (1951) 170
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- Datierung: 1666
Fundstelle: ArchÖG. 111 (1930) 565
- Datierung: 1707
Fundstelle: CCOsnabr. I 1 S. 382
- Datierung: 1712
Fundstelle: Fellner-Kretschmayr III 61
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- Belegtext:
dise [Provinzialsachen] ... von dem St. mit dem übrigen canzlayrath besorgt werden sollen
Datierung: 1719
Fundstelle: Fellner-Kretschmayr III 349
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- Belegtext:
obwohlen ... dem ersten canzler freigestellet ist, in dem canzleirath zu praesidiren, so sollen jedoch die canzleisessiones auch in seiner abwesenheit ... ihren beständigen fortgang haben
Datierung: 1720
Fundstelle: Fellner-Kretschmayr III 354
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- Belegtext:
damit ... dem inhalt dieser instruktion ... desto richtiger nachgelebt werde, so solle dieselbe ... wenigstens einmal im jahr in dem canzleirath abgelesen ... werden
Datierung: 1720
Fundstelle: Fellner-Kretschmayr III 375
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- Belegtext:
sobald in dem canzleirath ein conclusum über eine solche sache [Gnadensache] geschoepfet worden
Datierung: um 1722
Fundstelle: Fellner-Kretschmayr III 379
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- Belegtext:
bekäme eine jegliche rechtssach ihre endschaft, sobald sie im canzleirath überleget und nach wenig täg im geheimben rath vorgetragen worden
Datierung: 1745
Fundstelle: Fellner-Kretschmayr III 510
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Wort danach: Kanzleirat(s)stube
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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