Wort davor: Kanzleiprotokoll

Kanzleiprozeßordnung
Erklärung: gesetzliche Regelung des gerichtlichen Verfahrens vor einer Kanzlei (B II), belegt nur als Bezeichnung für eine am 14. Juli 1661 in Jülich-Berg erlassene Ordnung.
vgl. Kanzleiordnung, Kanzleiverfahren.
Sachhinweis: Scotti,Cleve I nr.265; JbDüsseld. 49 (1959) 71, 76.

Wort danach: Kanzleirat

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