Wort davor: Kanzleiprotokoll
Kanzleiprozeßordnung
Erklärung:
gesetzliche Regelung des gerichtlichen Verfahrens vor einer Kanzlei (B II), belegt nur als Bezeichnung für eine
am 14. Juli 1661 in Jülich-Berg erlassene Ordnung.
vgl.
Kanzleiordnung,
Kanzleiverfahren.
Sachhinweis:
Scotti,Cleve I nr.265; JbDüsseld. 49 (1959) 71, 76.
- Belegtext:
in judicialibus ... als extrajudicialibus wollen wir [Herzog] bey unserer canzley, hofgericht, auch die ober- und unter-beamten auf dem land und in den staetten, vermoeg ... unserer
... canzley-proceß-ordnung die justitiam administriren ... lassen
Datierung: 1675
Fundstelle: Moser,Landeshoheit 236
- Datierung: 1739
Fundstelle: Bewer,Rechtsfälle V 8
- Belegtext:
gilt ... in justitz-sachen die 1661 ... mit zuthun der landstaende publicirte canzley-proceß-ordnung. an diese sind sowohl die ober- und unter-beamten auf dem lande und in den
staedten als die hoeheren justitz-collegia gewiesen
Datierung: 1758
Fundstelle: Pütter,HistHdb. 473
- Datierung: 1795
Fundstelle: Bewer,Samml. I 147
Wort danach: Kanzleirat
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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