Wort davor: Kanzleiprokurator
Kanzleiprokuratur
Erklärung:
Tätigkeit eines Kanzleiprokurators.
- Belegtext:
befelich, daß diejenige procuratores, welche sich der cantzley procuratur gebrauchen, sich der stadtsachenn vnd procuratur vfm rathhaus vnd ahm landt-gericht endtschlagenn, vnd
hinwieder so vfm rathhaus vnd landtgericht zue thun habenn woellenn, sich deß procurirens vf der canzley endthaltenn ... soll[en]
Datierung: 1628
Fundstelle: HessSamml. II 21
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Wort danach: Kanzleiprotokoll
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