Wort davor: Kanzleipraktikant
Kanzleipräsident
Erklärung:
seltene Bezeichnung für den Leiter einer Kanzlei bzw. das Haupt eines Kanzleikollegiums.
vgl.
Kanzleidirektor,
Kanzleiverwandte.
Sachhinweis:
Elsaeßer,Kanzlei. 44-48.
- Belegtext:
wir [Fürstbischof] zu desto besserer einrichtung vnserer fürstl. regierung ersprislich befunden haben, vnseren hofrath vndt cantzley mit cantzley-praesidenten
vom mittel unsers hochwürdigen domb-capituls zu bestellen
Datierung: 1684
Region/Autor/Textsorte:
Würzburg
Fundstelle: ArchUFrk. 68 (1929) 108
- Datierung: 1720
Fundstelle: Lünig,TheatrCerem. II 1633
Faksimile
- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Datierung: 1725
Fundstelle: Pries,RegConsHolst. 168
- Datierung: 1823
Fundstelle: StaatsbMag. III 619
Wort danach: Kanzleipraxis
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten