Wort davor: Kanzleipraktikant

Kanzleipräsident
Erklärung: seltene Bezeichnung für den Leiter einer Kanzlei bzw. das Haupt eines Kanzleikollegiums.
vgl. Kanzleidirektor, Kanzleiverwandte.
Sachhinweis: Elsaeßer,Kanzlei. 44-48.

Wort danach: Kanzleipraxis

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