Wort davor: Kanzleipräsident

Kanzleipraxis
Erklärung: Gepflogenheiten in der Verrichtung der Kanzleigeschäfte.
vgl. Kanzleiherkommen, kanzleiisch, Kanzleipraktik, Kanzleiwissenschaft.

Wort danach: Kanzleiprokurator

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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