Wort davor: Kanzleipetschier
Kanzleiplatz
Kanzleiplatz (I)
Erklärung:
(Plan-)Stelle in einer Kanzlei.
vgl.
Kanzleiamt (II).
- Belegtext:
auf vertröstung eines künftigen canzleiplatzes [dienen]
Datierung: 1565
Fundstelle: BeitrSteirG. 37/40 (1914) 45
- Belegtext:
jeder ... regimentscanzler, wann sich ... ainer oder der ander canzleiplaz verledigt, jedesmals auf taugliche, wolqualificierte, geschickte personen ... bedacht sein solle
Datierung: 1597
Fundstelle: ArchÖG. 105 (1917) 117
Kanzleiplatz (II)
Erklärung:
Platz, der nach dem an ihm liegenden Kanzleigebäude benannt ist.
vgl.
Kanzleigasse.
Wort danach: Kanzleipraktik
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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