Kanzleipetschier
Erklärung:
früher neben dem Grundwort Petschier auch Pitschier gebr. (vgl. DWB. VII 1579f.; Kluge20
539 s.v. Petschaft); wie Kanzleipetschaft.
vgl.
Kanzleiinsiegel,
Petschaft.
Wort danach: Kanzleiplatz
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